Studentenaustausch zwischen europäischen Universitäten im Rahmen des European Action Scheme for the Mobility of University Students (ERASMUS+) an der Fakultät für Physik und Astronomie.
Studieren Sie im 5. Semester Bachelor bzw. sind Masterstudierende?
Verfügen Sie über eine Durchschnittsnote in den Pflichtmodulen von mindestens 2,9?
Interessieren Sie sich für einen Auslandsaufenthalt über ERASMUS oder sogar 4EU+?
Dann freut es Sie bestimmt zu erfahren: Das Bewerbungsportal für ERASMUS-Bewerbungen wird am 16. Dezember 2024 geöffnet!
Die Bewerbungsfrist für Auslandsaufenthalte im akademischen Jahr 2025/26 ist der 09.02.2025. Es gibt nur eine Frist pro Jahr.
Bitte lesen Sie aufmerksam durch, wie die Voraussetzungen sind, welche Austauschplätze im Angebot sind und was Sie Ihrer Bewerbung anhängen sollen. Wir haben auf unserer Seite alle Informationen gesammelt. Sie finden dort auch Erfahrungsberichte von ehemaligen Austauschstudierenden.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungen und wünschen Ihnen viel Erfolg!
Hochschulkoordinatorin:
Alexandra Braye
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Tel: +49 6221 54 2489 Fax: +49 6221 54 2332
Email: braye@zuv.uni-heidelberg.de
Homepage:http://www.uni-heidelberg.de/international/erasmus/incoming/index_en.html
Fachkoordinator:
Prof. Dr. Wolfram Pernice
Kirchhof-Institut für Physik
Im Neuenheimer Feld 227
E-Mail: erasmus@physik.uni-heidelberg.de
Sekretariat:
Fakultät für Physik und Astronomie
Im Neuenheimer Feld 226, 2. OG Nord
69120 Heidelberg, Deutschland
Tel: +49 6221 54 19648
Fax: +49 6221 54 19548
E-mail: erasmus@physik.uni-heidelberg.de
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail für ein persönliches Gespräch.
Der Fachbereich Physik und Astronomie heißt alle neuen Studierenden herzlich willkommen. Bitte zögern Sie nicht, uns anzurufen, wenn Sie Fragen haben. Das Dekanat befindet sich im Physikalischen Institut, Im Neuenheimer Feld 226, 69120 Heidelberg.
Wichtige Daten:
Nominierungsfrist: 15. Mai für das Wintersemester bzw. das ganze akademische Jahr, 15. November für das Sommersemester. Fällt
Die Fakultät nimmt keine Nominierungen an! Diese unterliegen dem Aufgabenbereich der zentralen Universitätsverwaltung. Sie erreichen das Incoming-Büro per E-Mail oder am Fischmarkt 2. Nach einer Nominierung wird das Bewerbungsformular an den Studierenden per E-Mail gesendet.
Bewerbungsfrist: 15. Juni für das Wintersemester, 15. Dezember für das Sommersemester.
Ausgefüllte Learning Agreements sowie Fragen zum ERASMUS-Austausch sollen gerichtet werden an:
erasmus@physik.uni-heidelberg.de Bitte beachten Sie, dass ab Juni 2023 im Rahmen des „Erasmus Without Paper“ alle Learning Agreements online verwaltet werden. Die Universität Heidelberg ist hierfür an „Mobility Online“ angeschlossen.
Hinweis zu Abschlussarbeiten in Heidelberg:Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit während Ihres Austausches an der Universität Heidelberg schreiben wollen. Die ECTS dafür müssen jedoch von Ihrer Heimatuniversität vergeben werden. Ferner besteht diese Möglichkeit nur dann, wenn Sie im Vorfeld eine:n Betreuer:in an der Heidelberger Fakultät kontaktieren und diese:r uns schriftlich bestätigt, Ihre Arbeit betreuen zu wollen. Der:die andere Betreuer:in muss Ihrer Heimatuniversität angehören. Des Weiteren wird die Abschlussarbeit nur als „Project practical“ ohne Benotung im Learning Agreement und später im Transkript aufgeführt.
Häufig gestellte Fragen:
Ausschreibung für das Jahr 2025/26
Einsendeschluss: bis einschließlich 09.02.2025
Das zeitweilige Studium unserer Studierenden an anderen Universitäten in Europa und Übersee wird von der Fakultät gefördert. Für einen einsemestrigen (eventuell auch längeren) Gastaufenthalt empfehlen wir besonders das 5. Fachsemester des Bachelorstudiengangs.
Im Rahmen des von unserer Fakultät organisierten bilateralen ERASMUS+ Austauschprogramms, das sich grundsätzlich nur an Studierende unserer Fakultät wendet, die in der Regelstudienzeit den Austausch beginnen und einen Pflichtmodulnotendurchschnitt (PEP & PTP) von mindestens 2,9 aufweisen, besteht die Möglichkeit eines Gastaufenthaltes an folgenden Universitäten:
Die Anzahl der Monate bezieht sich auf die maximale Dauer des Aufenthaltes. Kürzere Aufenthalte sind ggf. möglich.
*** Hinweis zu Universitäten in Großbritannien:
Da das akademische Jahr in Großbritannien aus Trimester, nicht Semester, besteht, bevorzugen sie ganzjährige Aufenthalte. In manchen Fällen sind diese sogar verpflichtend.
Bewerben Sie sich bei diesen Universitäten möglichst für die angegebene maximale Dauer.
Ab April 2025 gilt für die Einreise nach Großbritannien die "UK Electronic Travel Authorisation (ETA)". Informationen hierzu finden Sie unter https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
Bitte lesen Sie die unten stehenden weiterführenden Informationen gänzlich durch!
Aufgrund des 4EU+ Vertrags stehen weitere Plätze an folgenden Universitäten zur Verfügung:
· Université de Genève CH GENEVE01 (Genf, Schweiz)
· Univerzita Karlova v Praze CZ PRAHA07 (Prag, Tschechien)
· Københavns Universitet DK KOBENHA01 (Kopenhagen, Dänemark)
· Sorbonne Université F PARIS468 (Paris, Frankreich)
· Università degli Studi di Milano I MILANO01 (Mailand, Italien)
· Uniwersytet Warszawski PL WARSZAW01 (Warschau, Polen)
Bitte beachten Sie, dass die Plätze an den zuvor aufgeführten 6 Universitäten, die an 4EU+ teilnehmen, von der zentralen Univerwaltung vergeben werden. Als Studierende der Physik bewerben Sie sich dennoch bitte bei uns mit dem unten stehenden Bewerbungsformular.
Coimbra Group: Im Rahmen des „Student Exchange Network“ können Sie sich für einen Austausch an eine der Partnerhochschulen der Coimbra-Forschungsgruppe bewerben. Dieses Programm wird von der Zentralen Universitätsverwaltung verwaltet. Mehr Informationen finden Sie hier; der Bewerbungsschluss ist der 11. Januar 2024.
Studierende unserer Fakultät, die an einem Austausch (i.d.R. für 5 - 10 Monate) teilnehmen wollen, bewerben sich beim Dekanat. Die Auswahl erfolgt gemäß Studienleistungen und außerkurrikulärem Engagement. Für die erste Etappe der Bewerbung benötigen Sie weder ein Sprachzertifikat, noch ein Gutachten. Die Bewerbungsfrist liegt im Frühjahr und wird jeweils hier bekannt gegeben. Die Auswahl erfolgt bis zum Anfang des Sommersemesters, der Gastaufenthalt folgt dann im Herbst-/Wintersemester des betreffenden Jahres. Gute Studien- und Prüfungsleistungen werden vorausgesetzt.
Den Link zum Bewerbungsformular finden Sie hier oder weiter unten unter „Weiterführende Links“. Bitte sehen Sie von fachfremden Bewerbungen ab.
Der Bewerbung ist ein vorläufiges Learning Agreement (bzw. bei zwei Wunschuniversitäten zwei Learning Agreements) beizufügen, damit sich die Auswahlkommission einen Eindruck von Ihrem akademischen Vorhaben machen kann. Eine allgemeine Vorlage für Learning Agreements finden Sie hier (bitte die KA131-Vorlage wählen!).
Hier finden Sie weitere FAQ's
Erfolgreiche Bewerber:innen erhalten ein Erasmus-Stipendium. Die Förderungsrate variiert je nach Ländergruppe. Studierende mit BAFöG-Anspruch sollten rechtzeitig ‚Auslands-BAFöG‘ beantragen. An der Gastuniversität müssen keine weiteren Studiengebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, sich während des Austausches beurlauben zu lassen; dann entfallen auch die heimischen Studiengebühren.
Studierende mit Kindern sowie Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung für weitere anfallende Kosten zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erfragen Sie bitte rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt im Dezernat Internationale Beziehungen.
Weitere Informationen des Akademischen Auslandsamtes zum ERASMUS-Programm finden Sie hier. Für weitere Auskünfte stehen die Programmbeauftragten während ihrer Sprechstunden gerne zur Verfügung.
Wichtige Informationen im Voraus finden Sie hier.
Zu den vielfältigen Studienmöglichkeiten besonders im außereuropäischen Ausland wende man sich an das Akademische Auslandsamt der Universität Heidelberg, Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg.
Erfolgreiche Bewerber:innen werden an der Gastuniversität von dem dortigen ERASMUS-Beauftragten mit Rat und Tat unterstützt. Die Gastuniversität unterstützt in der Regel bei der Suche nach einer Unterkunft oder stellt eine solche. Die an dieser Universität erbrachten Studienleistungen werden in Heidelberg soweit wie möglich angerechnet. Hierzu wird ein Learning Agreement abgeschlossen, dass vor dem Beginn des Austausches von dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet werden muss. Seit Juni 2023 wird das Learning Agreement im Rahmen des „Erasmus Without Paper“ online verwaltet. Hierzu nutzen wir Mobility Online. Weitere Informationen zum Learning Agreement erhalten Sie nach Ihrer Auswahl.
Das in manchen Ländern ggfs. übliche 'project work' in einem Laboratorium kann das Heidelberger Fortgeschrittenenpraktikum teilweise ersetzen. Falls die Gastfakultät kein Äquivalent zum Fortgeschrittenenpraktikum anbietet, wird empfohlen dieses vor oder nach dem Austausch in den Semesterferien zu absolvieren. Der Aufenthalt soll natürlich interessante Einblicke in das Leben und das Studium im Gastland bringen, grundsätzlich aber nicht die Dauer des Studiums verlängern.
In einigen Universitäten werden die Vorlesungen teilweise in englischer Sprache angeboten; trotzdem werden in jedem Fall Sprachkurse in der Landessprache zur Reisevorbereitung empfohlen und auch bei der Auswahl der Stipendiaten berücksichtigt. Besonders für die süd- oder osteuropäischen Länder sind Kenntnisse der Landessprache von Beginn an mehr als wünschenswert. Die Sprachkenntnisse können in der Regel an der betreffenden Gastuniversität während des Studienaufenthaltes auch durch Kurse erweitert werden.
Ob Ihre Gastuniversität der Einschreibung einen Sprachnachweis voraussetzt, wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Kursbesuch in der Landessprache nachweisliche Sprachkenntnisse voraussetzt.
Hinweis zu Bachelor-Abschlussarbeiten im Ausland: Grundsätzlich ist es möglich, Ihre Abschlussarbeit während Ihres Auslandsaufenthaltes zu verfassen. Es bedarf jedoch zusätzlichen Aufwands, um die dafür benötigten Genehmigungen zu sammeln. Die Leistungspunkte für die Abschlussarbeit werden von der Heidelberger Fakultät vergeben. Daher muss eine:r der Betreuer:innen der Fakultät der Physik und Astronomie der Universität Heidelberg angehören. Falls Sie sich für diese Möglichkeit interessieren, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor bzw. während der Fertigung Ihres Learning Agreements mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden in Verbindung.
Zur Orientierung und Auswahl einer möglichen Gastuniversität empfiehlt sich das Studium der Erfahrungsberichte früherer Jahrgänge. Diese können online mithilfe der URZ-Kennung eingesehen werden (siehe hier)
Um sich zu bewerben, füllen Sie bitte das Formular hier aus.
Gutachten und Sprachzertifikate müssen vorerst nicht vorgelegt werden.
Was ist die Dauer des Austauschs?
Sie können für ein Semester (entweder das Wintersemester oder das Sommersemester) oder für ein akademisches Jahr (Winter- und Sommersemester) ins Ausland gehen. Da die Vorlesungszeiten und Prüfungsphasen im Ausland von denen der Universität Heidelberg abweichen, empfiehlt es sich, einen einjährigen Austausch anzustreben. Jedoch ist dies bis auf wenigen Ausnahmen kein Muss.
Ich bin Student/Studentin einer anderen Fakultät. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Leider stehen die Austauschplätze unserer Fakultät nur Studierenden der Physik zur Verfügung. Bitte sehen Sie von fachfremden Bewerbungen ab.
Gibt es Informationsveranstaltungen zu Erasmus?
Wir empfehlen Ihnen sich die Erasmus-Seite der Fakultät und der Informationsseiten der Universität zu Austauschprogrammen ausführlich durchzulesen. Von der Fakultät selbst gibt es leider keine Informationsveranstaltungen zu Erasmus.
Kann ich telefonisch/persönlich beraten werden?
Für offene Fragen dürfen Sie sich gerne mit dem Dekanat in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne schriftlich, telefonisch oder persönlich. Die Sprechstunden finden Sie hier. Per E-Mail sind wir unter erasmus@physik.uni-heidelberg.de zu erreichen.
Gibt es Austauschmöglichkeiten außer Erasmus?
Ja. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Programm 4EU+. Das restliche Angebot ist hier einsehbar. Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit der jeweils aufgelisteten Ansprechperson in Verbindung.
Kann ich ein Praktikum während des Aufenthaltes absolvieren?
Nach Absprache mit dem Prüfungssauschuss ist es möglich, ein Praktikum während des Erasmus-Aufenthaltes zu absolvieren.
Kann ich meine Bachelor- bzw. Masterarbeit im Ausland schreiben?
Nach Absprache mit dem Prüfungssauschuss ist es möglich, eine Bachelor- bzw. Masterarbeit während des Erasmus-Aufenthaltes zu absolvieren.
Werden Sprachnachweise benötigt? Wenn ja, welche?
Bei der Bewerbung wird kein Sprachnachweis vorausgesetzt. Eine Selbsteinschätzung reicht aus.
Werden Empfehlungsschreiben usw. benötigt?
Im Bewerbungsformular ist ersichtlich, welche Unterlagen erforderlich sind. Ein Empfehlungsschreiben ist zurzeit nicht erforderlich.
Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Wir sind bemüht, schnellstmöglich nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Zu- und Absagen zu erteilen. Unserer Erfahrung nach erfolgt eine schriftliche Zu- oder Absage binnen 2-3 Wochen. Wir sind bemüht, jede/n Studierende/-n schriftlich zu benachrichtigen. Jedoch kann es leider bei der hohen Anzahl an Bewerbungen Einzelfälle geben, bei denen eine solche Benachrichtigung ausbleibt. Wenn Sie 4 Wochen nach Ihrer Bewerbung keinen Bescheid erhalten haben, bitten wir Sie darum, uns telefonisch oder schriftlich darauf anzusprechen.
Wird bei einer Ablehnung begründet?
Ja. Wenn die Gründe der Ablehnung nicht nachvollziehbar sein sollten, dürfen Sie uns gerne darauf ansprechen.
Gibt es Restplätze?
In der Regel können wir nicht alle Austauschplätze belegen, d. h. es bleiben in der Regel Restplätze frei. Wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen für einen Erasmus-Austausch erfüllen und aufgrund der begrenzten Anzahl an Austauschplätzen eine Ablehnung erhalten haben, werden Sie über diese Restplätze informiert.
Kann ich mich erneut bewerben?
Wenn Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen (5. Fachsemester bzw. Masterstudierenden-Status), dürfen Sie sich gerne noch einmal bewerben.
Wird die Gasthochschule einen Sprachnachweis verlangen? Wenn ja, welchen?
Zu Sprachnachweisen lässt sich keine pauschale Aussage treffen, denn die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Gasthochschule. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass ein Nachweis über Kenntnisse der Landessprache erforderlich ist, wenn Sie Veranstaltungen in dieser Sprache besuchen wollen. Zudem bzw. außerdem wird ein Sprachnachweis für die englische Sprache vorausgesetzt, da diese die Unterrichtssprache der meisten Veranstaltungen für internationale Studierende ist.
Ich habe kein Sprachzertifikat und keine Zeit vor Ablauf der Frist eins zu erwerben. Was kann ich tun?
Auch hier lässt sich leider keine allgemeingültige Aussage treffen. In vielen Fällen kann ein Schreiben des Erasmus-Koordinators in Heidelberg, welcher Ihre Sprachkenntnisse im Anschluss an einem Gespräch schriftlich bestätigt, ein Sprachzertifikat für Englisch ersetzen. Bitte beachten Sie die Informationen der Gasthochschule und setzen Sie sich umgehend mit der Ansprechperson an der Gasthochschule in Verbindung, wenn Sie nicht in der Lage sind, ein Sprachzertifikat vorzulegen.
Muss ich mich separat für das Erasmus-Stipendium/Mobilitätsbeihilfe bewerben?
Nein.
Wie hoch ist die Förderrate für einen Erasmus-Austausch?
Sie werden nähere Informationen zur Auszahlung Ihres Stipendiums von der zuständigen Stelle (Outgoing-Büro) erhalten. Allgemeine Auskunft gibt es beim DAAD nachzulesen. Bitte beachten Sie, dass die Mobilitätsbeihilfe nicht monatlich, sondern in zwei Raten ausgezahlt wird!
Muss ich mich beurlauben lassen? Welche Vor-/Nachteile hat eine Beurlaubung?
Nein, Sie müssen sich nicht beurlauben lassen, können sich aber dafür entscheiden. Zur Beurlaubung empfehlen wir Ihnen die verlinkte Informationsseite der Universität. Für eine Beratung bzgl. einer Beurlaubung sprechen Sie bitte die Studierendenadministration (Seminarstr. 2) an.
Was ist eine Nominierung? Wer nominiert mich?
Wenn Sie nominiert werden, kündigen wir unserer Partneruniversität an, dass Sie zum Austausch ausgewählt wurden und teilen ihr Ihre Personalien mit. Somit kann sie im Anschluss den Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um Ihre Einschreibung in die Wege zu leiten. Die Nominierung für Erasmus und für einen Teil der 4EU+-Universitäten erfolgt stets fristgerecht durch das Erasmus-Team im Dekanat.
Sie werden über die erfolgreiche Nominierung informiert. Zudem wird sich die Gasthochschule i.d.R. kurz im Anschluss daran Sie anschreiben und Ihnen das weitere Vorgehen mitteilen (Application-Frist, Anlaufstellen und Ansprechpartner usw.)
Kann ich trotz erfolgreicher Nominierung nicht zur Einschreibung zugelassen werden?
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Sie zwar unsere Kriterien für einen Austausch erfüllt haben und wir Sie nominieren, die Gasthochschule jedoch den Austausch ablehnt. Die Gründe hierfür werden von der Gasthochschule erläutert. In einem solchen Fall bitten wir um eine unverzügliche Mitteilung an das Erasmus- und das Outgoing-Team der ZUV.
Welche Unterlagen brauche ich für die Einschreibung an der Gasthochschule?
Die Unterlagen, die Sie Ihrer Gasthochschule für die Einschreibung vorlegen müssen, unterscheiden sich je nach Gasthochschule. Üblicherweise bräuchten Sie u.a. folgende Dokumente:
Transkript
Sprachnachweis(e)
Motivationsschreiben
Ich habe nach der Nominierung nichts mehr von der Gasthochschule gehört. Was nun?
Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei uns. Wir werden es versuchen, die uns bekannte Ansprechperson zu kontaktieren, um den Status der Nominierung zu erfragen.
Ich möchte von dem Austausch zurücktreten. Wie verfahre ich?
Es ist immer bedauerlich, wenn nach der Auswahl ein Rücktritt eingeht. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Krankheit, finanzielle Schwierigkeiten, plötzlich auftretende Umstände, die Ihnen den Austausch unmöglich machen… Sie können jederzeit vor Ihrem Austausch mit einer einfachen, formlosen Meldung an das Erasmus- und das Outgoing-Team zurücktreten. Falls Sie sich bei der nächsten Runde erneut bewerben wollen, wird der Rücktritt keinen Nachteil darstellen. Denken Sie bitte daran, möglichst früh zurückzutreten, damit wir eventuell den freigewordenen Platz anderweitig vergeben können.
Welche Unterlagen muss ich nach der Ankunft im Ausland einreichen?
Die genaue Liste an Schlussunterlagen wird Ihnen das Outgoing-Büro zur Verfügung stellen. Üblicherweise werden u.a. folgende Unterlagen benötigt:
Certificate of Attendance (Bestätigung der Anwesenheit am Studienort)
Learning Agreement – Before the mobility
Evtl. Learning Agreement – Changes during the mobility
Ich möchte mein Learning Agreement ändern.
Wenn Sie Ihr LA auf Mobility Online gefertigt haben, werden Sie dort die Möglichkeit haben, Änderungen vorzunehmen. Das restliche Prozedere bleibt gleich (digitale Unterschrift usw.). Das Gleiche gilt für das PDF-Verfahren. Es kann vorkommen, dass sich Ihre Gasthochschule inzwischen Teil des „Erasmus Without Paper“-Verfahrens ist. In dem Fall müsste Ihr ursprüngliches LA erst einmal angelegt werden, bevor Sie daran Änderungen vornehmen können.
Gibt es eine Mindestanzahl an ECTS, die ich im Ausland erwerben muss?
Kurz gefasst: nein. Es wird jedoch empfohlen, bei der Absicht, das Studium in der Regelstudienzeit zu beenden, das Auslandssemester bzw. das Auslandsjahr wie ein ‚ganz normales‘ Semester bzw. Jahr zu behandeln. Das bedeutet, dass Sie sich an der Faustregel 30 ECTS pro Semester (Bachelor) halten. Falls Sie jedoch einen Kurs im Ausland doch nicht bestehen sollten und Sie eine Anrechnung unter 30 ECTS in Aussicht stellen können, entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil.
Bin ich im Ausland (kranken-)versichert?
Im EU-Ausland bietet Ihnen die nationale Krankenversicherung über Ihre EHIC-Karte einen Grundversicherungsschutz. Für Notfälle wie ein Rücktransport reicht dieser Versicherungsschutz jedoch nicht aus. Sie sollten es also in Erwägung ziehen, eine (private) Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Sie werden in Sachen Versicherung vom Outgoing-Büro beraten. Bei offenen Fragen zu bspw. Unfall- oder Haftpflichtversicherung, setzen Sie sich bitte mit den Kollegen in Verbindung.
Welche Schlussunterlagen werden benötigt?
Verpflichtend sind in jedem Fall ein Transkript bzw. Leistungsnachweis sowie die Bestätigung der Anerkennung Ihrer Leistungen (das Blankoformular bitte ausgefüllt an Nina Rothe aus dem Dekanat zur Anerkennung zusenden (nina.rothe@physik.uni-heidelberg.de).
Die genaue Liste an Schlussunterlagen wird Ihnen das Outgoing-Büro zur Verfügung stellen. Üblicherweise werden u.a. folgende Unterlagen benötigt:
Certificate of Departure/Bestätigung des genauen Studienzeitraums
Erfahrungsbericht
EU-Umfrage
evtl. Sprachtest
Muss ich einen Erfahrungsbericht einreichen?
Ja, es ist seit 2023-24 verpflichtend, nach dem Erasmus-Austausch einen Erfahrungsbericht einzureichen. Eine Vorlage wird Ihnen zur Verfügung gestellt.
Ist mein Erfahrungsbericht für alle einsehbar?
Nein. Wenn Sie uns die Veröffentlichung Ihres Erfahrungsberichtes genehmigen, wird dieser intern für Studierenden der Physik veröffentlicht. Erfahrungsberichte sind nur mit Uni-ID einsehbar.
Wenn Sie die (zugegebenermaßen ausführlich geschriebenen) Informationsseiten der Fakultät und der zentralen Universitätsverwaltung durchforstet haben und Ihre Frage dennoch nicht beantwortet wurde, dürfen Sie sich selbstverständlich an uns wenden.
Kurswahl
Learning Agreement
Anrechnung
Mobility Online (Anmeldung, Probleme mit dem Konto, usw.)
Erasmus-Stipendium und sonstige Finanzierungsfragen (bspw. Versicherung)
Ankunftsbestätigung, Bestätigung der Einschreibung im Ausland, Schlussunterlagen, usw.
4EU allgemein, Nominierung bei manchen 4EU+-Universitäten
Fragen bzgl. oder Antrag auf Beurlaubung
Schreiben zur Bestätigung der englischen Sprachkenntnisse
Allgemeine Beratung bzgl. Erasmus
Nominierung an Erasmus-Gasthochschulen
Erfahrungsbericht, Einverständniserklärung zur Veröffentlichung dessen
Mit einem Praktikum im Ausland können Sie im Idealfall Ihre im Studium erworbenen Fachkenntnisse anwenden, erste berufliche Erfahrungen sammeln und dabei gleichzeitig eine andere Kultur kennenlernen und Ihre Fremdsprachenkenntnisse vertiefen.
Nähere Details finden Sie hier:
https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/studium-international/studium-im-ausland/praktikum-im-ausland
https://www.h-ka.de/koor/erasmus-praktikum
Eine Bewerbung für ein Praktikum verläuft NICHT wie ein "üblicher Erasmusaufenthalt" über unsere Bewerberdatenbank. Details zur Bewerbung finden Sie in oben genannten Links.
Eine Beratung zum Praktikum im Ausland ist möglich, die Kontaktdaten hierfür finden Sie hier:
https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/studium-international/studium-im-ausland/infocenter-studium-im-ausland
Departmental Coordinator:
Prof. Dr. rer. nat. Wolfram Pernice
E-mail: erasmus@physik.uni-heidelberg.de
Sekretariat
Fakultät für Physik und Astronomie
Im Neuenheimer Feld 226, 2. OG Nord
69120 Heidelberg, Deutschland
Tel: +49 6221 54 19648
Fax: +49 6221 54 19548
E-mail: erasmus@physik.uni-heidelberg.de