Nachstehend finden Sie einige häufig gestellte Fragen, die an den Prüfungsausschuss gerichtet werden.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Frage in der Liste enthalten ist, bevor Sie sie uns stellen. Die Fragen sind wegen der vielen ausländischen Studierenden auch in englischer Sprache verfügbar (siehe ENGLISH ganz oben).
Haftungsausschluss 1:
Bitte beachten Sie, dass diese FAQ Ihnen helfen soll, aber nicht das maßgebliche Regelwerk ist. Bitte konsultieren Sie (für Bachelor oder Master) die Prüfungsordnung für die genauen Regeln (diese Prüfungsordnung ist sozusagen das "Gesetzbuch" für den Studiengang), und das Modulhandbuch für den Aufbau Ihres Studiengangs, einschließlich der Standard-Pflichtveranstaltungen usw. Beide Dokumente können von der Hauptwebsite der Fakultät für Physik und Astronomie heruntergeladen werden.
Haftungsausschluss 2:
Jede Beratung, die Sie von uns erhalten (wobei wir / uns / unser hier das Studentensekretariat und/oder den Prüfungsausschussvorsitzenden meint), ist nur in der Form gültig, in der sie von uns erinnert wurde (und mit der von uns beabsichtigten Bedeutung). Etwaige Missverständnisse oder abweichende Erinnerungen an Gespräche mit uns werden zu unseren Gunsten gewertet. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen wir Ihnen, die Dinge per E-Mail zu regeln, obwohl auch in diesem Fall jeder Streit über die Auslegung des Textes in diesen E-Mails zu unseren Gunsten entschieden wird. Mit anderen Worten: Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie wissen, was wir gesagt, geschrieben und gemeint haben. Letztlich gilt auch hier die berühmte Regel ignorantia juris non excusat.
Dies ist das Sekretariat, das von Frau Jacob und Frau Andriuolo geleitet wird. Es befindet sich im Gebäude INF 227, Raum 00.320. Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Ihrem Physikstudium haben, ist dies Ihre erste Anlaufstelle (mit Ausnahme von Standardfragen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, siehe Liste unten). Bitte informieren Sie sich in den Hangouts über die Öffnungszeiten etc. (achten Sie auch auf mögliche Änderungen der Öffnungszeiten, siehe unten unter "Aktuelles"). Bitte beachten Sie, dass diese Damen gegen Ende des Semesters aufgrund der vielen Zeugnisse, die sie vorbereiten müssen, eine extrem hohe Arbeitsbelastung haben, seien Sie also bitte in dieser Zeit besonders rücksichtsvoll/geduldig.
Er ist der Hauptansprechpartner, der für Entscheidungen im Zusammenhang mit Ihrem Studium zuständig ist. Wenn das Sekretariat Ihr Anliegen nicht beantworten oder lösen kann, ist er Ihre nächste Anlaufstelle. Routineentscheidungen werden von ihm direkt getroffen. Komplexe Fälle werden im Ausschuss diskutiert und vom gesamten Ausschuss entschieden. Derzeit ist der Vorsitzende Prof. Cornelis Dullemond. Informationen über die Sprechstunde und/oder wie Sie ihn erreichen können, finden Sie auf der Website des Prüfungsausschusses. Typische Fragen an den Vorsitzenden des Prüfungsamtes, für die Sie sich direkt an den Vorsitzenden wenden können (oder seine Sprechstunde besuchen):
Aktuelle Informationen zu studentischen Angelegenheiten (u.a. geänderte Öffnungszeiten des Studentensekretariats oder geänderte Sprechzeiten) finden Sie hier.
Die Liste von Studienberater finden Sie hier.
Für BAföG-Angelegenheiten wenden Sie sich an Dr. Walter Dehnen oder Dr. Andreas Reifenberger.
Wir alle machen Fehler, und so kann es vorkommen, dass Sie von Studienberatern, dem Studentensekretariat, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, dem Studiendekan oder einer unserer Websites Ratschläge oder Informationen erhalten, die Fehler enthalten oder einfach falsch sind. Wir sind in der Regel geneigt (versprechen aber nichts!), Probleme, die sich aus solchen Situationen ergeben, zu beheben, um den entstandenen Schaden zu minimieren. Aber: Die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch bleiben das letzte Wort, d.h. selbst wenn ein Ratschlag erteilt wurde, der im Widerspruch zur Prüfungsordnung und/oder zum Modulhandbuch steht, sind die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch maßgeblich. Beachten Sie auch den "Haftungsausschluss 2" am Anfang dieser Seite.
Viele Studierende haben psychische Probleme. Diese können von geringfügig bis schwerwiegend reichen und Ihre Studienfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Wenn Sie solche Probleme haben oder wenn Sie bemerken, dass ein Kommilitone oder eine Kommilitonin solche Probleme hat, beachten Sie bitte, dass die Universität Heidelberg eine psychosoziale Beratungsstelle für Studierende (PBS) hat, die für Studierende kostenlos ist.
Die Uni Heidelberg bietet regelmäßig für Studierende ein Workshop an zur Stressbewältigung im Studium.
Die Universität bietet regelmäßig eine Reihe von Kursen zum Thema "Study Skills" an. Diese können Sie auf der gewohnten Vorlesungsplattform (bis WS 2023 ist das noch LSF, ab SS 2024 heiCO) finden und sich dazu anmelden. Suche nach dem Stichwort "heiSKILLS", oder im LSF: "Veranstaltungen für Hörer aller Fakultäten".
Bachelor:
Master:
Verschiedenes:
Hier finden Sie eine Liste mit PDFs der verschiedenen Formulare:
Hier ist das Verfahren:
Sie finden online statt. Das Verfahren ist hier beschrieben.
Es gibt eine zentrale Webseite für heiCO wo Sie viel Information über das System finden. Zudem haben wir speziell für Physikstudierende eine Anleitung für das verschieben von Leistungen in heiCO sowie eine Anleitung für das beantragen von Anerkennungen von externen Leistungen gemacht.
Achtung bei der Anmeldung zu Master-Vorlesungen/Seminaren, wenn Sie zum kommenden Semester vom Bachelor in den Master wechseln: Warten Sie bis Ihr Master Studium aktiv ist, und melden Sie sich dann unter Ihrem Master-Studium zu den Lehrveranstaltungen an. Beachten Sie, dass Ihr Master erst aktiviert werden kann, wenn Ihr Bachelor-Abschluss in heiCO auf „abgeschlossen“ gesetzt wurde. Das bedeutet, dass Sie Ihren Bachelor-Abschluss einige Wochen vor Ende des Semesters abschließen und Ihre Streichliste bald danach einreichen sollten.
Teilweise. Sie können sich i.d.R. gerne für eine Vorlesung anmelden wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie bis zu Ende teilnehmen. Wenn Sie dann irgendwann nicht mehr teilnehmen möchten, dann melden Sie sich in heiCO wieder ab (Abmelde-Ende beachten!).
Es gibt allerdings Lehrveranstaltungen die eine begrenzte Teilnehmerzahl haben. Seminare gehören dazu, aber auch manche andere Lehrveranstaltungen. Hier kann der Dozierende darauf bestehen, dass Sie sich verbindlich anmelden oder wenigstens zeitnah abmelden. Grund: Sonst halten Sie einen Platz besetzt die Sie nicht benutzen, wo dann keiner "nachrücken" kann.
In "Mein Studium" werden nur die für Ihr Studium relevante LP angezeigt. Da der Bachelor nur 180 (der Master nur 120) LP hat, wird die LP-Zahl gedeckelt. Auch wenn Sie mehr LP geleistet haben, wird dort nie mehr als 180 (120) LP angezeigt.
Unserer bisherigen Erfahrung nach gibt es kaum bis gar keine Fälle in denen bereits in LSF/POS erfasste Leistungen nicht nach heiCO übertragen wurden. Wahrscheinlich ist das Problem, dass Sie die Leistungen nicht finden oder sehen können, auch wenn sie vorhanden sind. Schauen Sie unter "Meine Leistungen" (nicht unter "Mein Studium"). Oder in "Mein Studium" unter "Nicht zugeordnete Leistungen". Wenn Sie gerade zum Masterstudiengang gewechselt haben, kann es sein, dass Leistungen, die für den Bachelorabschluss nicht gebraucht wurden, irgendwie nicht ins Master übertragen wurden. Das kann im Prüfungssekretariat korrigiert werden.
Das ist leider ein sehr häufiges Problem, das durch die Leistungsdatenmigration von LSF/POS zu heiCO verursacht wurde. Die Leistungen selbst wurden migriert, sind aber zum Teil nicht, oder nicht korrekt, zugeordnet. Zurzeit arbeitet das Prüfungssekretariat an der Zuordnung dieser Leistungen. Das ist aber teilweise eine mühsame manuelle Prozedur, die wir nicht für alle Studierende in einer kurzen Zeit umsetzen können. Daher machen wir dies zunächst nur für Studierende, die kurz vor dem Abschluss stehen. Siehe aber "verschieben" unten: Einiges können Sie selber in heiCO umbuchen.
Sobald Sie Ihr Zeugnis erhalten haben, schalten wir Ihren Abschluss in heiCO auf "gültig". Wenn das Datum Ihrer letzten Leistung (und die Abgabe Ihrer Arbeit) noch im vorherigen Semester lag, dann werden Sie in der Tat sofort exmatrikuliert, da Sie ja eigentlich Ihren Abschluss im vorherigen Semester hatten, und nur die Verwaltung bis ins neue Semester gedauert hat. Wenn das Datum Ihrer letzten Leistung (oder die Abgabe Ihrer Arbeit) im Semester liegt, in dem Ihr Zeugnis fertig gemacht wurde, dann werden Sie erst zum Ende des Semesters exmatrikuliert (angenommen, Sie haben ggf Ihren Semesterbeitrag gezahlt). Wenn Sie gleich im Anschluss Ihr Master machen, wechseln Sie zum Semesterende automatisch das Studium, und bleiben Sie immatrikuliert.
Das Datum der letzten Leistung ist das Datum des Abschlusses. Das Datum hat auch Relevanz für wann Sie u.U. exmatrikuliert werden. Die letzte Leistung ist üblicherweise das Bachelorkolloquium (im BaSc) bzw die Abgabe der Masterarbeit (im MSc). Aber wenn Ihnen, damit Sie Ihr Studium vollständig haben, noch Leistungen fehlen, kann es passieren, dass diese Leistung die letzte ist. Achtung: Nicht das Datum an dem diese Leistung verbucht wurde zählt, sondern das Datum dieser Leistung, auch wenn sie später verbucht wurde. Das kann also auch rückwirkend sein (siehe den Punkt "Werde ich sofort exmatrikuliert?" oben). Achten Sie auch darauf dass auch die Leistungen in den "Zusatzleistungen" die letzte Leistung mitbestimmen.
Viele der Seminare und Spezialvorlesungen haben ein gemeinsames Anmeldeverfahren. Wenn Sie sich abmelden, dann melden Sie sich für alle Lehrveranstaltungen des Anmeldeverfahrens ab, nicht nur von einer. Wenn Sie sich nur von einer einzigen Lehrveranstaltung abmelden möchten: Häkchen bei der Lehrveranstaltung (meist bei "Standardgruppe") entfernen und speichern. Wenn es aber schon zu spät ist, melden Sie sich erneut an, wenn das Anmeldeverfahren noch offen ist. Wenn die Frist schon verstrichen ist: Melden Sie sich bei dem/der DozentIn oder ObertutorIn.
In der Physik gilt, dass Klausur und Nachklausur eine Prüfung sind. Sie melden sich also für die Klausur und die Nachklausur gemeinsam an. Es kann sein, dass der/die DozentIn beschließt, die Anmeldung nach der Klausur wieder zu öffnen, aber das liegt im Ermessen des Dozenten.
Vermutlich sind die Voraussetzungen für die Prüfung nicht erfüllt. Das kann viele Gründen haben. Beispiele für Grunde sind: Sie sind aus einer anderen Fakultät die keine Freifächer erlaubt und wo diese Lehrveranstaltung nicht im Studium verknüpft ist; Sie sind nicht mehr immatrikuliert oder sind beurlaubt; Sie sind nicht in der Lehrveranstaltung angemeldet. Es kann auch eine der noch ungelösten heiCO-Probleme sein. Oft kann der Dozent das Problem lösen, indem er/sie Sie manuell zur Prüfung anmeldet.
Manche Leistungen haben kryptische Titel wie "Genehmigte Fachauswahl", "Wahlpflicht Physik Master Optionen 1" oder generische Titel wie "Computational Physics 1". Der Clou ist, dass der echte Titel erst sichtbar wird, wenn Sie auf "Meine Leistungen" gehen, auf den kryptischen Titel klicken (oder auf das ">"-Symbol) und nach unten zur "Prüfung" scrollen. Dort sehen Sie das "Thema", das der eigentliche Name der Vorlesung ist. Auf dem Transcript of Records, die Sie im Menü "Meine Leistungen" selbst ausdrucken können, ist das "Thema" ebenfalls sichtbar.
Die Gebäude, die mit 8 beginnen, befinden sich auf dem Philosophenweg-Campus.
Wenn Sie Ihr Physikstudium gerade erst begonnen haben, ist vieles neu und Sie werden vielleicht mit Informationen überhäuft. Dennoch ist es wichtig, gleich zu Beginn ein paar wichtige Dinge zu wissen:
Ab dem Wintersemester 2024/25 bieten wir einen neuen Mathematik-Kurs für Bachelor-Studierende der Physik im ersten Semester an: „Höhere Mathematik für Physikstudierende (PMP1/HöMa1)“. Er wird als Alternative zu „Lineare Algebra I (LA1)“ angeboten und ist stärker auf die Anwendung in der Physik ausgerichtet. Beide Optionen stehen den Physikstudierenden zur Verfügung: Entweder HöMa1 oder LA1. Sie können aber nicht für beides Leistungspunkte erhalten.
Wenn Sie LA1 bereits nicht bestanden haben, können Sie zu HöMa1 wechseln. Wenn Sie aber LA1 bereits bestanden haben, können Sie HöMa1 nicht mehr machen.
Sie können dies an jeder wissenschaftlichen Einrichtung überall auf der Welt tun. Sie können es auch bei Unternehmen machen. Wenn der Betreuer keinen akademischen Status oder keine akademische Funktion hat, dann suchen Sie sich bitte einen Co-Betreuer mit akademischem Status oder akademischer Funktion (von einer beliebigen Universität). Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das Thema zumindest etwas Physik beinhaltet. Verwandte Themen wie Chemie, Informatik oder Mathematik sind nicht per se ausgeschlossen, bedürfen aber der Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Wenn Sie Ihr Projektpraktikum in einem Unternehmen oder an einer anderen Hochschule absolvieren, lassen Sie sich bitte von Ihrem Betreuer eine Bescheinigung (ein Schreiben) ausstellen, in dem er Ihnen bestätigt, dass Sie das Projektpraktikum tatsächlich durchgeführt haben. Dieses Schreiben sollte enthalten:
Die Bescheinigung sollte auf einem offiziellen Briefkopf verfasst und von Ihrem Betreuer unterzeichnet sein. Bitte reichen Sie das Original dieses Schreibens / dieser Bescheinigung beim Prüfungssekretariat ein.
Jedes Projektpraktikum muss einen Arbeitsaufwand von mindestens 120 Stunden (entspricht 4 Credit Points) umfassen. Insgesamt können wir bis zu 12 Credit Points für ein Projektpraktikum im Bachelor und ebenfalls bis zu 12 Credit Points für ein Projektpraktikum im Master anerkennen. Beispiel: zwei Projektpraktika mit je 6 CP oder 3 mit je 4 CP.
Nein. Wenn der Betreuer eine auf das Zeugnis gibt, werden wir das Projektpraktikum trotzdem ohne Note buchen.
Das kommt darauf an. Wenn es einem der Experimente aus dem Fortgeschrittenenpraktikum ähnelt, könnten Sie Dr. Klaus Reygers fragen. Aber im Allgemeinen lautet die Antwort: nein.
Ein bezahltes Praktikum kann nicht für Leistungspunkte anerkannt werden. Wenn das Praktikum jedoch in einer anderen Stadt oder im Ausland stattfindet, können Sie ein Stipendium/eine Unkostenerstattung erhalten, um Ihre entfernungsbedingten Mehrkosten zu decken. Bei diesen Kosten kann es sich um eine zweite (vorübergehende) Unterkunft handeln oder um die Kosten für das tägliche Pendeln von Heidelberg in die andere Stadt oder die zusätzlichen Kosten für die täglichen Ausgaben in einem teuren Land (z. B. der Schweiz). Sie müssen Ihren Vertrag (oder irgendetwas anderes, aus dem hervorgeht, wie viel Geld Sie erhalten) beim Prüfungsamt einreichen, zusammen mit einem Schreiben von Ihnen, in dem Sie erklären, warum Sie dieses Geld brauchen und wofür Sie es ausgeben.
Hinweis: Wenn Ihr Praktikum Teil eines anderweitig finanzierten Auslandsstudiums ist (z. B. Erasmus oder ein Stipendium der Universität), dann ist dieses Stipendium natürlich kein Problem.
Wenn Sie für Ihr Praktikum keine Leistungspunkte anrechnen lassen möchten, dann dürfen Sie gerne ein Gehalt empfangen.
In einigen Ländern (z. B. Frankreich) oder Firmen muss die entsendende Einrichtung (wir) eine sogenannte "Praktikumsvereinbarung" unterzeichnen. Oft verlangen diese Vereinbarungen von uns (der Universität Heidelberg), dass wir die Studierenden für den Fall eines Unfalls versichern (was die Uni nicht kann!), oder sie enthalten andere Klauseln, die möglicherweise heikel sind. Weder das Studentensekretariat noch der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sind befugt, ein solches Dokument im Namen der Universität Heidelberg zu unterzeichnen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das Akademische Auslandsamt. Alternativ könnte ein Professor bzw eine Professorin unserer Universität die Verantwortung übernehmen und für Sie diese Praktikumsvereinbarung unterschreiben. Für etwaige rechtlichen Fragen ist dann das Institut des Professors verantwortlich, nicht die Fakultät für Physik und Astronomie, und auch nicht die Universität als Ganzes.
Auch wird manchmal verlangt dass wir bestätigen, dass das Praktikum ein Pflichtpraktikum ist. Da bei uns Projektpraktika strikt freiwillig sind, können wir auch dieses nicht unterschreiben.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Voraus, ob solche Bedingungen gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bachelorarbeit vor dem offiziellen Starttermin beim Studentensekretariat anmelden müssen. Bitte beachten Sie auch die neuen Leitlinien für die Verwendung von AI-Hilfsmitteln.
Ja. Bitte melden Sie Ihre Abschlussarbeit im Studentensekretariat an, bevor Sie beginnen. Siehe Formulare hier.
Der primäre (offizielle) Betreuer muss ein Professor, Privatdozent oder Forschungsgruppenleiter an unserer Fakultät sein. Beachten Sie, dass einige Forscher an den Max-Planck-Instituten in Heidelberg ebenfalls solche Stellen an unserer Fakultät haben. Der Zweitbetreuer kann von einer anderen Fakultät, einer anderen Universität oder sogar von einem Unternehmen kommen, muss aber mindestens den Status eines akademischen Privatdozenten (Habilitation) an einer Universität haben, da er/sie eine Prüfungsbefugnis besitzen muss. Beachten Sie, dass dies bei Forschungsgruppenleitern nicht immer der Fall ist, da viele von ihnen noch keine Habilitation/Pruefungsbefugnis haben. Bitte überprüfen Sie dies.
Ja. Streng auf den Tag genau. Aber Sie können beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen förmlichen Antrag auf Verlängerung um bis zu 2 Wochen stellen. Es muss sich dabei um ein Schreiben auf Papier handeln, in dem Sie erklären, warum sich das Projekt verzögert hat. Es muss von Ihnen und Ihrem Betreuer unterzeichnet sein. Das Schreiben muss im Prüfungssekretariat abgegeben werden. In dringenden Fällen können Sie zusätzlich eine E-Mail an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schicken. Beachten Sie, dass der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses möglicherweise nicht sofort reagieren kann, reichen Sie Ihren Verlängerungsantrag daher bitte mindestens einige Arbeitstage vor Ablauf der Frist ein.
Wenn Ihre Verzögerung durch Krankheit verursacht wurde, müssen Sie stattdessen ein ärztliches Attest für die Dauer Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit einreichen, und Ihre Frist wird um diese Dauer verlängert. In diesem Fall ist kein Antrag auf Fristverlängerung erforderlich.
Formal gesehen: nein. Aber es gibt die Möglichkeit, dass Sie formal die Arbeit in Heidelberg machen und quasi an die andere Universität "geschickt" werden. Die Konstruktion ist, dass Ihr Hauptbetreuer immer noch von unserer Fakultät ist, aber der Zweitbetreuer wäre dann von der anderen Universität und wäre Ihr täglicher Betreuer. Bitte klären Sie dies aber rechtzeitig mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Ein Anspruch auf eine Abschlussarbeit im Ausland besteht nicht.
Formal gesehen: Nein, da es sich um eine akademische Arbeit handelt. Aber Ihr Erstbetreuer kann sie quasi an die Firma "entsenden". Achten Sie darauf, dass es sich um ein Forschungsprojekt im Bereich der Physik handelt. Die offiziellen Erst- und Zweitbetreuer müssen immer noch die oben genannten Kriterien erfüllen, aber ein lokaler Tagesbetreuer kann jeder aus dem Unternehmen sein, der einen Doktortitel hat. Bitte beachten Sie auch den obigen Abschnitt über Praktika.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnen. Obwohl wir Bachelor- und Masterarbeiten in der Regel nicht veröffentlichen, erlauben wir dem Unternehmen nicht, uns in irgendeiner Weise einzuschränken, was die Verwendung oder Form der Arbeit betrifft, wie sie eingereicht wird, wer sie lesen darf oder welche Software wir für die Plagiatsprüfung verwenden.
Ja. Es kann zum Beispiel passieren, dass Sie ein Projektpraktikum beginnen und von dem Thema so fasziniert sind, dass Sie auch Ihre Abschlussarbeit über dieses Thema schreiben möchten. Es gibt keine Regel, die das verhindert. Bedenken Sie nur, dass ein bisschen Abwechslung im Lebenslauf später auf dem Arbeitsmarkt hilfreich sein kann - aber das ist Ihre persönliche Entscheidung.
Nein. Siehe oben (Projektpraktikum).
Die Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit erfolgt rein elektronisch als pdf über das “Übungsgruppenverwaltungssystem” unter folgendem Link:
https://uebungen.physik.uni-heidelberg.de/uebungen/thesis.php
Gedruckte Exemplare werden nicht benötigt. Falls Ihre Prüferinnen/Prüfer zusätzlich eine gedruckte Version erhalten möchten, werden Sie gebeten, diese persönlich bei ihnen abzugeben. Dies gilt jedoch nicht als offizielle Einreichung.
Eine Woche vor Ihrem Abgabetermin werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt. Die Benachrichtigungs-E-Mail enthält den Link zum Eingabeportal im Übungsgruppen-verwaltungssystem, in das Sie sich dann persönlich mit Ihrer Uni-ID einloggen können.
Die folgenden Informationen dienen dem besseren Verständnis. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch:
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Masterarbeit vor dem offiziellen Starttermin beim Studentensekretariat anmelden müssen. Bitte beachten Sie auch die neuen Leitlinien für die Verwendung von AI-Hilfsmitteln.
The Master Thesis phase is divided into 3 parts:
Yes, in three separate phases. Before you start your Master thesis year (i.e before MFS, MFP and MFA) please download, print out and fill out this form and hand it in (in person) to the student secretariate. If the student secretariate approves, you can start the first 3 month part (MFS) of the Master thesis phase. Before the start of the second part (MFP) you should register your actual thesis at the student secretariate. You can do so by filling out and printing out this Master thesis registration form and bringing it (in person) to the student secretariate. When the student secretariate approves this, you can start the second 3 month part (MFP). This phase should officially end after about 3 months with an appraisal by the supervisor. For this, please print out this form and give it to your supervisor to fill out, and make sure that the form finds its way back to the student secretariate. This should be done around the end of MFP, but the exact date is not so critical. However, what is critical is that starting from the official starting date of the MFP phase (as written on the Master thesis registration form, see above) you have exactly (to the day) 9 months to finish the MFP and MFA phases, i.e. to submit your thesis (in PDF form) to the student secretariate.
Not really. If you already want to start doing the actual research during the MFS phase, that's perfectly ok. If you and your supervisor decide to first do a bit of hands-on work to get to know the field, and then start reading up on the literature, that's also ok. You and your supervisor have to plan the project the way you consider the best. The MFS, MFP and MFA division is in that sense mainly meant to give some guideline/structure to the planning of the thesis. However, the formalities (such as the forms you have to fill out and the time limitations) have to be adhered to!
The primary (official) supervisor must be a Professor, Privatdozent or Research Group Leader at our faculty. Note that some researchers at the Max Planck Institutes in Heidelberg have such appointments at our faculty as well. The second advisor can be from another faculty, another university or even from a company, but has to have at least an academic Privatdozent status (Habilitation) at a university because he/she has to have "Pruefungsbefugnis". Note that this is not always fulfilled for Research Group Leaders, many of which do not yet have a Habilitation/Pruefungsbefugnis. Please check this.
Formal gesehen: nein. Aber es gibt die Möglichkeit, dass Sie formal die Arbeit in Heidelberg machen und quasi an die andere Universität "geschickt" werden. Die Konstruktion ist, dass Ihr Hauptbetreuer immer noch von unserer Fakultät ist, aber der Zweitbetreuer wäre dann von der anderen Universität und wäre Ihr täglicher Betreuer. Bitte klären Sie dies aber rechtzeitig mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Ein Anspruch auf eine Abschlussarbeit im Ausland besteht nicht.
Siehe oben (bei "Kann ich meine Masterarbeit an einer anderen Universität schreiben?"). Aber bitte beachten Sie, dass das akademische System in einem anderen Land sehr unterschiedlich sein kann. Außerdem wird es für den Erstbetreuer/in (der/die von der Uni-HD) schwieriger sein, den Überblick zu behalten. Wenn Sie also eine Masterarbeit im Ausland schreiben möchten, wählen Sie bitte einen erfahrenen Erstbetreuer/in in Heidelberg.
Formal gesehen: nein, denn eine Arbeit schreibt man an der Uni. Aber Ihr Erstbetreuer kann Sie quasi an eine Firma "entsenden". Achten Sie darauf, dass es sich um ein Forschungsprojekt im Bereich der Physik handelt. Die offiziellen Erst- und Zweitbetreuer müssen immer noch die oben genannten Kriterien erfüllen, aber ein lokaler Tagesbetreuer kann jeder aus dem Unternehmen sein, der einen Doktortitel hat. Bitte beachten Sie auch den obigen Abschnitt über Praktika.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnen. Obwohl wir Bachelor- und Masterarbeiten in der Regel nicht veröffentlichen, erlauben wir dem Unternehmen nicht, uns in irgendeiner Weise einzuschränken, was die Verwendung oder Form der Arbeit betrifft, wie sie eingereicht wird, wer sie lesen darf oder welche Software wir für die Plagiatsprüfung verwenden.
Ja. Es kann zum Beispiel passieren, dass Sie ein Projektpraktikum beginnen und von dem Thema so fasziniert sind, dass Sie auch Ihre Abschlussarbeit über dieses Thema schreiben möchten. Es gibt keine Regel, die das verhindert. Bedenken Sie nur, dass ein bisschen Abwechslung im Lebenslauf später auf dem Arbeitsmarkt hilfreich sein kann - aber das ist Ihre persönliche Entscheidung.
Um Ihre Masterarbeit beginnen zu können, müssen Sie mindestens 48 Credit Points erworben haben, bestehend aus 2 Kernmodulen, dem obligatorischen Masterseminar, dem MvMod-Modul (einschließlich der mündlichen Prüfung) sowie weiteren Wahlmodulen. Wenn Sie diese erreicht haben, die Punkte aber noch nicht im System verbucht sind, können Sie bereits "inoffiziell" mit der MFS-Phase Ihres Masterprojekts beginnen (Sie müssen nicht warten) und sich anmelden, sobald alles verbucht ist.
No. See above (Internship).
Die Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit erfolgt rein elektronisch als pdf über das “Übungsgruppenverwaltungssystem” unter folgendem Link:
https://uebungen.physik.uni-heidelberg.de/uebungen/thesis.php
Gedruckte Exemplare werden nicht benötigt. Falls Ihre Prüferinnen/Prüfer zusätzlich eine gedruckte Version erhalten möchten, werden Sie gebeten, diese persönlich bei ihnen abzugeben. Dies gilt jedoch nicht als offizielle Einreichung.
Eine Woche vor Ihrem Abgabetermin werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt. Die Benachrichtigungs-E-Mail enthält den Link zum Eingabeportal im Übungsgruppen-verwaltungssystem, in das Sie sich dann persönlich mit Ihrer Uni-ID einloggen können.
Die folgenden Informationen dienen dem besseren Verständnis. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch:
Als Alternative zum "normalen" Bachelor in Physik gibt es die Möglichkeit, einen 50%igen Bachelor in Physik zu absolvieren, kombiniert mit einem 50%igen Bachelor in einem anderen Fach. Dies ist in erster Linie für Studenten gedacht, die Lehrer an einem deutschen Gymnasium ("Lehramt") werden wollen. Es ist aber auch möglich, einen nicht-lehramtsbezogenen 50%-Bachelor in Physik zu absolvieren. Hier folgen einige allgemeine FAQs, die sowohl für die Lehramt- als auch für die nicht-lehramtliche Variante des 50%-Bachelors gelten:
Der 50%-Bachelor in Physik ist in der gleichen Prüfungsordnung und im gleichen Modulhandbuch beschrieben wie der 100%-Bachelor. Bitte laden Sie sich aber unbedingt die Versionen dieser Dokumente herunter, die wir nach September 2019 online gestellt haben!
Im Prinzip ja, wenn Sie die Zulassungskriterien erfüllen (siehe die Zulassungsordnung für den Master of Science in Physik). Zwei Zulassungskriterien sind in diesem Zusammenhang besonders erwähnenswert: Mindestens die Hälfte der Leistungspunkte Ihres Bachelors sollte Physik sein (nicht die Hälfte des 50%-Bachelors, sondern die Hälfte der Gesamtleistung). Darüber hinaus setzen wir voraus, dass die Bachelorarbeit im Physikteil des 50%-Bachelors geschrieben wurde.
Bei der Kombination Physik und Mathematik versuchen wir, dies zu vermeiden. Bei anderen Kombinationen ist es unvermeidlich. Die einzige Lösung besteht darin, die Reihenfolge, in der Sie Ihre Module belegen, so zu planen, dass die Überschneidung vermieden wird. In ungünstigen Fällen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Sie können Ihre Bachelorthesis in beiden Studiengängen schreiben. Wenn Sie jedoch später einen Master of Science in Physik anstreben, müssen Sie Ihre Bachelorarbeit im Bachelor of Physics schreiben.
Prof. Selim Jochim.
Ja: aber im Gegensatz zum 100%-Bachelor können Sie die Noten von nur 1 Physikmodul aus der Berechnung der Endnote herausnehmen.
Ja: Wie im 100%-Bachelor haben Sie einen dritten "Versuch" für bis zu zwei Vorlesungen in Physik.
*** Von nun an werden wir zwischen diesen beiden Varianten der 50%igen Bachelor-Physik unterscheiden: ***
Um Gymnasiallehrer zu werden, müssen Sie einen 50%-Bachelor machen, der zwei Fächer kombiniert. Wir gehen hier davon aus, dass eines dieser beiden Fächer, das Sie wählen, Physik ist (im Modulhandbuch heißt das "Lehramtsoption"). Wenn Sie damit fertig sind, machen Sie mit einem "Master of Education" weiter. Hier werden wir nur den 50%Bachelor-Teil besprechen. Hier sind ein paar FAQs:
Sie können es mit jedem anderen 50%-Bachelor kombinieren, der auf dieser Website aufgeführt ist. Wir empfehlen jedoch, es mit Mathematik zu kombinieren.
Sie müssen PEP1-PEP5 und PTP1-PTP4 (d.h. die gleichen experimentellen und theoretischen Physik-Pflichtvorlesungen wie im 100%-Bachelor) belegen, nicht aber die Mathematik-Vorlesungen. Die Kriterien für das Bestehen der Prüfungen sind identisch mit denen für den 100%-Bachelor. Zusätzlich müssen Sie noch das "Physikalische Anfängerpraktikum 1 für Lehramtsstudenten" (PAPL1) und "Astrophysik und Kosmologie für Lehramt" (PASTRO.1) absolvieren. Diese finden Sie in Tabelle 2b des Modulhandbuchs des Bachelorstudiengangs Physik. Darüber hinaus sind mehrere fächerübergreifende fachdidaktische Module zu absolvieren: 2 CP Fachdidaktik im anderen Fach (die 2 CP Fachdidaktik in Physik sind in PASTRO.1 enthalten, siehe oben), Einführung in die Schulpädagogik/Pädagogische Psychologie (6 CP), Grundlagen der Bildungswissenschaft (4 CP) und Berufsorientierte Praktika BOP I und BOP II (6 CP). Siehe Abschnitt 5 des Modulhandbuchs. Insgesamt summieren sich diese didaktischen Module auf 20 Leistungspunkte, wie Sie überprüfen können.
Leider nein. Der Studienplan für den 50%-Bachelor Physik für das Lehramt ist komplett festgelegt; es gibt keinen "Wahlbereich".
Leider nein. Es gibt keinen "Platz" mehr im Programm (Lehramt), um diese zusätzlichen Kreditpunkte zu buchen.
Für PASTRO: Blockkurs, Anmeldung per E-Mail an das Haus der Astronomie. Für PAPL1: entweder online oder bei Dr. Jens Wagner.
Im Moment ja, aber Sie werden einige zusätzliche Kurse benötigen. Bitte sprechen Sie mit Dr. Ostrowksi. Beachten Sie, dass sich dies in Zukunft ändern kann.
Ja, die können Sie hier finden.
Obwohl wir es nicht wirklich empfehlen, ist es auch möglich, einen lehramtsunabhängigen 50%-Bachelor in Physik zu machen (im Modulhandbuch heißt das "Fachanteil 50%").
In principle you can combine with any other 50% BacheIm Prinzip können Sie es mit jedem anderen 50%-Bachelor kombinieren, der an unserer Universität angeboten wird. Wir empfehlen jedoch, ihn mit Mathematik oder Informatik zu kombinieren.lor that is offered at our university. We recommend, however, combining it with Mathematics or Informatics.
Sie müssen PEP1-PEP5 und PTP1-PTP4 (d.h. die gleichen experimentellen und theoretischen Physik-Pflichtvorlesungen wie im 100%-Bachelor) belegen, nicht aber die Mathematik-Vorlesungen. Die Kriterien für das Bestehen der Prüfungen sind identisch mit denen für den 100%-Bachelor. Außerdem müssen Sie das "Physikalische Anfängerpraktikum 1" (PAP1) absolvieren. Alle diese Pflichtmodule finden Sie in Tabelle 2c des Modulhandbuchs des Bachelorstudiengangs Physik aufgelistet. Im Bereich der Überfachlichen Kompetenzen (UK) haben Sie einige Freiheiten. Insgesamt (für beide Studienhälften zusammen) müssen Sie Vorlesungen im Umfang von 20 Leistungspunkten belegen. Diese können Sie mit einem beliebigen Modul aus der üblichen UK-Modul-Liste des Modulhandbuchs der beiden Fächer (Physik und das andere) belegen. Darüber hinaus dürfen (und sollen) Sie aber auch das "Anfängerpraktikum 2" (PAP2) im Wert von 6 CP und/oder ein Bachelor-Pflichtseminar (PSEM) im Wert von 3 CP (2 für das PSEM selbst und 1 für das dazugehörige UKS2, Details siehe Modulhandbuch) belegen. Einen beispielhaften Modellstudienplan finden Sie im Modulhandbuch im Anhang (Tabellen 22 und 23).
Nein.
Nein.
Nein. Das ist freiwillig. Der Modellstudienplan ist nur eine Anregung.
Ja, Sie können es in Ihren UK-Bereich aufnehmen.
Der Wahlbereich ist für Vorlesungen außerhalb der Physik, um den Horizont zu erweitern. Allerdings passen nicht alle Themen hinein. Die Vorlesungen müssen aus einem der „Nachbarbereiche der Physik“ stammen, die im Modulhandbuch aufgeführt sind. Dies sind: Chemie, Biologie, Geologie, Informatik, Mathematik, Philosophie, Physiologie/Medizin, Wirtschaftswissenschaften. Vorlesungen aus anderen Wissenschaften können auf begründeten Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zugelassen werden.
Im ÜK-Bereich geht es in erster Linie um praktische Fertigkeiten, die nicht nur für die Physik, sondern für viele Wissenschaften und auch für andere potenzielle zukünftige Arbeit nützlich sind. Dazu gehören z.B. Programmierkurse, Sprachkurse, Data-Science-Kurse, mathematische Fähigkeiten, Rhetorik/Präsentationsfähigkeiten, betriebswirtschaftliche Fähigkeiten, etc. Darüber hinaus enthält der ÜK-Bereich eine Liste vordefinierter Nicht-Physik-Vorlesungen, die Grundkenntnisse in bestimmten wichtigen Nachbardisziplinen vermitteln sollen, um die Möglichkeiten der interdisziplinären Wissenschaft zu verbessern. Es wird jedoch nur die vordefinierte Liste angeboten, wie z.B. UKAChe oder UKBio (siehe Modulhandbuch). Alle spezielleren Vorlesungen in diesen Bereichen gehen in den Options(Wahl)-Bereich. Sie benötigen mindestens 20 Leistungspunkte im ÜK-Bereich, können aber auch mehr belegen.
Für ÜK benötigen Sie mindestens 20 Leistungspunkte. Beachten Sie, dass 1 Leistungspunkt (UKS2) „automatisch“ vergeben wird, wenn Sie Ihr Pflichtseminar (PSem) bestanden haben. Für den Wahlplficht-Physik-Bereich (WP-Bereich) benötigen Sie mindestens 14 Leistungspunkte. Im Options(Wahl)-Bereich (W-Bereich) gibt es keine Mindestanzahl von Leistungspunkten. Da Sie aber für Ihren Bachelorabschluss 180 Leistungspunkte benötigen, davon 105 Physik-Pflichtmodule und 24 Mathematik-Pflichtmodule, folgt daraus, dass WP+W+ÜK mindestens 51 Leistungspunkte enthalten muss. Wenn Sie genau WP=14 und ÜK=20 haben (jeweils die Mindestanforderungen), dann brauchen Sie 17 für den W-Bereich. Wenn Sie aber z.B. WP=18 und ÜK=23 haben, dann brauchen Sie nur 10 für den W-Bereich. Oder wenn Sie WP=37 und ÜK=22 haben, dann brauchen Sie gar keine Leistungspunkte im W-Bereich.
Für die Vertiefungsrichtungen (i) Astronomie und Astrophysik, (ii) Atomare, molekulare und optische Physik, (iii) Bio- und Medizinphysik, (iv) Computational Physics, (v) Physik der kondensierten Materie, (vi) Umweltphysik, (vii) Teilchenphysik oder (viii) Theoretische Physik können Sie den Studienplänen im Modulhandbuch folgen. In den Musterstudienplänen sind sinnvolle Vorlesungen und Seminare für diese Vertiefungsrichtungen zusammengestellt, aber es ist durchaus zulässig, einen individuellen, persönlichen Studienplan zu erstellen, wenn er mit der Prüfungsordnung übereinstimmt. Das kann das Richtige für Sie sein, wenn Sie sich für mehr als nur eine Fachrichtung interessieren. Sie müssen Ihre Wahl einer bestimmten Spezialisierung nicht gegenüber der Fakultät erklären.
Natürlich, indem Sie einfach andere Vorlesungen besuchen. Sie müssen diesen Wechsel nicht ankündigen und auch nicht um Erlaubnis bitten. Sie können die MVMod-Prüfung auch zu ganz anderen Themen ablegen, aber die Fakultät rät aus praktischen Gründen davon ab, da dafür möglicherweise mehr als ein Prüfer benötigt wird. Wenn Sie einen einzelnen Prüfer oder ein Team von zwei Prüfern dazu bringen, die MVMod-Prüfung zu verschiedenen Themen abzulegen, wäre das in Ordnung, aber erwarten Sie nicht, dass dies in allen Fällen möglich ist.
Nein. Für uns als Fakultät ist es wichtig, dass Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums ein Master-Zertifikat in Physik erhalten, das nicht an eine bestimmte Spezialisierung gebunden ist. Wir sind der Meinung, dass unser Studiengang Sie für die Physik in ihrer Allgemeinheit qualifiziert, und auf Ihrem Abschlusszeugnis wird nur ein "Master-Abschluss in Physik (M.Sc. in Physik)" stehen.
Dieser Abschnitt befasst sich mit Auslandssemestern im Allgemeinen. Wenn Sie ein Erasmus-Auslandssemester absolvieren, lesen Sie bitte zusätzlich auch den nächsten Punkt.
Haftungsausschluss:
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann Ihr Learning Agreement unterschreiben (im Falle von Erasmus) oder Ihnen andere Ratschläge für Ihre Auslandsreise geben, aber der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist nicht die verantwortliche Person für die Auslandsreise. Ein Beispiel: Für Informationen über Erasmus wenden Sie sich bitte an die für Erasmus zuständige Person. Der Vorsitzende der Prüfungskommission ist nur für die Anerkennung der im Ausland absolvierten Kurse zuständig. Weitere Informationen über Erasmus-Austauschprogramme finden Sie unter dem nächsten Punkt.
Wenn Sie für ein oder zwei Semester ins Ausland gehen, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Universität Heidelberg beurlauben zu lassen. Dies hat zur Folge, dass Ihre formale Semesterzahl für die Auslandssemester "eingefroren" wird und diese Semester dann nicht auf Ihre maximale Semesterzahl angerechnet werden. Das bedeutet aber auch, dass Sie in diesen Semestern keine Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Heidelberg ablegen dürfen (auch nicht online/fern). Ob Sie sich beurlauben lassen oder nicht, hat dagegen keine Auswirkungen auf die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen.
Der Prüfungsausschuss macht keine Vorgaben für eine Mindestanzahl von Leistungspunkten, die im Ausland erreicht werden müssen. Ihre Förderorganisation (z. B. Erasmus) könnte jedoch Anforderungen stellen. Bitte fragen Sie sie danach.
In einigen Ländern (z. B. Frankreich) muss die entsendende Einrichtung (wir) eine so genannte "Praktikumsvereinbarung" unterzeichnen. Oft verlangen diese Vereinbarungen von uns (der Universität Heidelberg), dass wir die Studierenden für den Fall eines Unfalls versichern, oder sie enthalten andere Klauseln, die möglicherweise heikel sind. Weder das Studentensekretariat noch der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sind befugt, ein solches Dokument im Namen der Universität Heidelberg zu unterzeichnen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das Akademische Auslandsamt. Und zwar rechtzeitig vor dem Beginn Ihres Praktikums.
Wie bereits erwähnt, ist der Prüfungsausschuss nicht mit Erasmus verbunden, unterzeichnet aber die DLAs. Die eigentliche Erasmus-Ansprechpartnerin an der Fakultät für Physik und Astronomie ist: Frau Dewald-Klussmann. Für die gesamte Universität können Sie auch die Website des Erasmus-Programms der Universität Heidelberg besuchen.
Der Hauptzweck des Learning Agreements (LA) bzw. des neuen Digital Learning Agreements (DLA) besteht darin, sicherzustellen, dass Sie, Ihre Heimathochschule und Ihre Partnerhochschule sich darüber einig sind, welche Kurse belegt werden können und bei Ihrer Rückkehr anerkannt werden (Credit Transfer). Es soll Ihnen also helfen und Ihnen Planungssicherheit geben, aber schränkt Sie nicht ein falls Sie weitere/andere Kurse belegen möchten.
Wenn Sie zum Erasmus-Programm (für eine Ihrer beiden Wahlmöglichkeiten) zugelassen werden, erkundigen Sie sich bitte bei der Gastuniversität (der Universität, an der Sie studieren möchten), wann ihr Vorlesungsverzeichnis für Erasmus-Studierende (zumindest für Ihr erstes Auslandssemester) online verfügbar sein wird und wann die Frist für die DLA abläuft. Der Abgabetermin für die DLA sollte (natürlich) nach der Veröffentlichung des Vorlesungsprogramms liegen. Wenn dies nicht der Fall ist, teilen Sie dem Erasmus-Koordinator der ausländischen Universität mit, dass wir (Fachbereich Physik der Universität Heidelberg) DLAs erst unterschreiben, wenn das Programm Ihres ersten Semesters online ist. Wenn sie dennoch darauf bestehen, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Das Digital Learning Agreement (DLA) ist auf dem Portal "Mobility Online" zu finden:
https://mobility.zuv.uni-heidelberg.de/mobility/login
Wenn Sie für einen Erasmus-Austausch ausgewählt worden sind, sollten Sie ein Konto für dieses Portal erhalten haben. Falls nicht, fragen Sie bitte den Erasmus Koordinator.
Manchmal hat die Gastuniversität das Programm für das nächste Semester noch nicht online, bevor Ihr LA unterschrieben werden muss. Es ist daher unmöglich, sicher zu sein, welche Module angeboten werden. In einem solchen Fall teilen Sie der Gastuniversität bitte mit, dass wir den LA erst einreichen können, wenn zumindest das Programm des ersten Semesters des Austauschs online ist. Wenn die Gastuniversität immer noch darauf besteht, den LA zu erhalten, bevor der Studiengang online ist, können Sie sich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wenden und um Hilfe bitten.
Wenn Sie einen zweisemestrigen Auslandsaufenthalt planen, werden Sie unweigerlich mit der Situation konfrontiert sein, dass das Vorlesungsprogramm für das zweite Semester noch nicht online ist, wenn Sie den LA ausfüllen müssen. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Erasmus-Koordinator Ihrer Gastuniversität, um zu erfahren, wie Sie damit umgehen können. Vielleicht können Sie einfach das Programm des letzten Jahres verwenden.
Ja. Sie können Ihre Kurse jederzeit wechseln und jeden Kurs belegen, den Sie möchten. Das LA schränkt Sie in keiner Weise ein, zumindest nicht von unserer (Heidelberger) Seite aus. Einige Partneruniversitäten sind jedoch sehr restriktiv und lassen nur Kurse zu, die sowohl von der Gastuniversität als auch von der Heimatuniversität ausdrücklich genehmigt wurden.
Ja, aber diese Module müssen (nach Ihrer Rückkehr) auf die übliche Weise vom Prüfungsausschuss geprüft und genehmigt werden (siehe hier).
Wenn Sie an Ihrer Gastuniversität im Ausland sind und Ihr Studienprogramm ändern, möchten Sie vielleicht wissen, ob diese neuen Kurse in Heidelberg angerechnet werden können. Dazu können Sie entweder eine formlose Anfrage an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses richten. Oder Sie können auch den formelleren Weg der Änderung Ihrer DLA ("während der Mobilität") gehen. Beide Wege (informell per E-Mail oder formell über das DLA) sind in Ordnung. Alle Zusicherungen, die wir in beiden Fällen machen, werden von uns eingehalten.
Nein, zumindest nicht für uns. Aber einige Partneruniversitäten bestehen darauf. Falls Sie Ihre DLA aktualisieren möchten/müssen, lesen Sie bitte den obigen Punkt.
Nach der Rückkehr von einem oder zwei Auslandssemestern, oder nach einem Hochschulwechsel nach Heidelberg, können Sie sich Ihre Studienleistungen an der anderen Universität in Leistungen der Universität Heidelberg umwandeln lassen. Hier ist das Verfahren (es gibt auch eine ausführliche Anleitung):
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss sich von der Echtheit des Dokuments überzeugen können. Dies kann auf verschiedene Weise überprüft werden:
Wir akzeptieren keine "selbst ausgedruckten" ToR, die keine der oben genannten Prüfmerkmale aufweisen.
Nein, nicht unbedingt. Oft gibt es für Ihr Modul aus dem Ausland kein gleichwertiges Modul in Heidelberg. Und selbst wenn es eines gibt, kann es Gründe geben, warum Sie es nicht als Heidelberger Modul anerkennen lassen wollen. In diesem Fall können wir (wenn das Modul ein ausreichendes Niveau hat und einen Bezug zur Physik aufweist oder anderweitig in unser Programm passt) das Modul mit dem ursprünglichen Titel anerkennen. Beispiel: Ein Modul "Physik der Vulkanologie" von der Universität Hawaii würde dann als "Physik der Vulkanologie (Uni Hawaii)" gebucht werden.
Zusammengefasst: Externe Module/Lehrveranstaltungen können auf zwei Arten anerkannt werden: (1) "so wie sie sind": mit den Leistungspunkten und dem Titel der ursprünglichen Universität, oder (2) "als Ersatz" für ein Modul der Universität Heidelberg, mit den Leistungspunkten und dem Titel des Moduls der Universität Heidelberg. Letzteres funktioniert nur, wenn es durch ein ausreichend ähnliches externes Modul ersetzt wird. Manchmal können fehlende Leistungspunkte mit anderen Vorlesungen "aufgefüllt" werden.
Wir verwenden eine Tabelle der Zentralen Vergabestelle der Universitäten (ZUV), die versucht, eine gerechte Umrechnung der Noten vorzunehmen, wobei die unterschiedlichen Normalisierungen der Noten in den verschiedenen Ländern berücksichtigt werden.
Einige Länder in Europa (und alle außereuropäischen Länder) verwenden keine ECTS-Punkte. In der Regel wandeln wir diese alternativen Credits in ECTS-Credits um, indem wir 1 ECTS-Credit als 1/30 eines Semesters definieren (oder, wenn das System auf Trimestern basiert: 1/60 eines Jahres). Wenn das nicht funktioniert (z. B. bei Praktika oder so), verwenden wir die Regel, dass 1 ECTS-Kreditpunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Einige Universitäten haben einen offiziellen Umrechnungsfaktor für ihre Kreditpunkte in ECTS-Kreditpunkte. Wenn Sie den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf diese offizielle Webseite hinweisen können, kann dieser Umrechnungsfaktor (wahrscheinlich) verwendet werden.
Nicht alle Dozenten können als MVMod-Prüfer ausgewählt werden. Da es sich bei dieser Prüfung um eine breit angelegte "Vogelperspektive"-Prüfung eines bestimmten Fachgebiets handelt, können nur Dozenten mit umfassender Vorlesungserfahrung in diesem Fachgebiet diese Prüfung abnehmen. Für jedes Fachgebiet gibt es eine Liste möglicher Prüfer. Diese Einschränkung gilt nur für die mündliche MVMod-Prüfung, nicht für andere Prüfungen.
Im Prinzip ja, wenn der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zustimmt. Es besteht aber die Gefahr, dass der mündliche Prüfer hier in Heidelberg einen anderen Themenschwerpunkt hat als Ihr Kurs im Ausland. Es ist also dringend ratsam, die Themen mit dem Prüfer sorgfältig zu besprechen.
Nein.
Nein (Entscheidung der Studienkommission, gültig ab dem Sommersemester 2021).
Im Prinzip ja. Der Grund dafür ist, dass die Idee der MVMod-Prüfung darin besteht, zu sehen, ob es Ihnen gelungen ist, die Themen aus der Vogelperspektive zu betrachten, anstatt einfach jedes Thema einzeln zu verstehen. Die Fragen der Prüfung können daher mehrere dieser Themen auf einmal betreffen oder miteinander verknüpfen. Manchmal ist es jedoch sehr schwierig, einen einzigen Prüfer für die von Ihnen gewählte Themenkombination zu finden. Hier sind einige neue (ab Oktober 2020) Regeln, wie Sie dies handhaben können:
Es ist (ab Oktober 2020) nicht mehr notwendig, den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses um die Erlaubnis zu bitten, zwei Prüfer zu haben.
Nein. Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass ein Professor nur dann die MVMod-Prüfung durchführen darf, wenn er alle Kurse Ihrer MVMod-Auswahl selbst unterrichtet hat. Das ist nicht richtig. Das einzige Kriterium ist, dass der Professor alle von Ihnen gewählten Themen beherrschen muss und sich mit der Durchführung der Prüfung in diesen Themen wohlfühlt. Wenn der Professor jedoch eines oder mehrere der von Ihnen gewählten Module (noch) nicht gelehrt hat, sollten Sie vorher mit dem Professor genau besprechen, welche Erwartungen er hat - aber das ist Ihre Entscheidung.
Dies wird zwar nicht strikt durchgesetzt, ist aber die Norm (wegen des Problems der Vogelperspektive, siehe oben). Wenn Sie einen guten Grund haben, Themen aus verschiedenen Fachgebieten zu kombinieren, dann ist das auch in Ordnung, aber Sie müssen einen mündlichen Prüfer finden, der bereit ist, alle diese Themen zu prüfen. Die Kombination verschiedener Fachgebiete ist kein gutes Argument, um zwei Prüfer zu finden, d.h. es gibt Ihnen nicht das Recht, zwei Prüfer zu haben (aber wenn Sie zwei Prüfer finden, die sich einig sind, dann ist das in Ordnung).
Die Note der mündlichen MVMod-Prüfung zählt nicht nur für die 6CP der Prüfung selbst aber auch für die 12-16CP Vorlesungen, über die geprüft wird.
Nein. Das Studentensekretariat prüft, ob alle von Ihnen angemeldeten Module bestanden und im LSF-System gebucht wurden. Wenn nicht, wird Ihre Anmeldung nicht akzeptiert.
Ja! Solange Sie an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind, haben Sie das Recht, alle Vorlesungen aller Fakultäten zu besuchen, unabhängig davon, in welchem Studiengang Sie sich befinden. Unseres Wissens gibt es keine Beschränkungen.
Das hängt von vielen Faktoren ab. Oft kann man sich Module aus anderen Fakultäten im Wahlbereich und manchmal auch im UK-Bereich anerkennen lassen. Die Regeln, welche Module anerkannt werden, stehen im Modulhandbuch unter den Abschnitten "Wahlbereich" und "UK-Bereich" (im Bachelor) bzw. unter "Optionen" (im Master). In der Praxis werden zusätzlich zu dem, was im Modulhandbuch steht, in der Regel folgende Kriterien verwendet (allerdings ohne Gewähr):
Wenn ein Modul nach den obigen Ausführungen nicht anerkannt werden kann, kann es in der Regel trotzdem in der Kategorie "Freiwillige Zusatzleistungen" gebucht werden. Das bedeutet, dass es weder für die Credits noch für die Abschlussnote zählt, aber es wird auf Ihren Abschlussdokumenten erscheinen, so dass Sie potenziellen Arbeitgebern nachweisen können, dass Sie diese freiwilligen Zusatzleistungen absolviert haben. Sie sind also nicht "verloren".
Wir bieten immer wieder Spezialseminare für PSEM und für MVSEM an. Wenn alle ausgebucht sind, wenden Sie sich bitte an den Studiendekan. Ob es sich bei einem Seminar um ein PSEM, MVSEM oder nicht handelt, sollte in der LSF-Beschreibung angegeben werden. Wenn Sie also nach geeigneten PSEM- oder MVSEM-Seminaren suchen, schauen Sie im LSF nach.
Es wird nicht empfohlen und ist auch nicht das Ziel der Master-MVSEMs. Die Teilnahme am MVSEM erfordert mehr Vorkenntnisse als bei einem PSEM. Ein Bachelor-Student, der an einem Master-MVSEM-Seminar teilnimmt, kann das Niveau des MVSEM für die anderen Teilnehmer herabsetzen, und der Bachelor-Student ist möglicherweise nicht in der Lage, selbst allem zu folgen. Außerdem wird im MVSEM weniger Wert auf die Präsentationsfähigkeiten gelegt als im PSEM.
Im Allgemeinen nicht. Aber es gibt Ausnahmen: Seminare aus dem Fachbereich Mathematik (oder anderen Fachbereichen), die der Physik sehr nahe stehen, können im Prinzip angerechnet werden (fragen Sie im Einzelfall den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses). Es muss jedoch sichergestellt sein, dass das Seminar der Modulbeschreibung für PSEM/MVSEM entspricht und die Anzahl der Leistungspunkte gleich (oder höher) ist als unser PSEM/MVSEM. Überzählige CPs gehen verloren. Für PSEM muss das Seminar daher Feedback/Diskussion über Präsentationsfähigkeiten beinhalten (siehe UKS2 im Modulhandbuch). Für MVSEM muss das Seminar einen schriftlichen Teil enthalten. Sowohl für PSEM als auch für MVSEM muss die Anzahl der Teilnehmer mindestens 12 betragen, um einen ausreichenden Kontakt mit den Präsentationen der Kommilitonen zu gewährleisten. Um das Seminar anerkennen zu lassen, muss der Dozent eine Bescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung sollte alle Informationen enthalten, die es uns ermöglichen, zu überprüfen, ob die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Angenommen, jedes Sommersemester wird ein Seminar zum Thema "Planetenbildung" angeboten. Die Studierenden wählen aus einer Reihe aktueller Fachartikeln aus und stellen diese im Rahmen des Seminars vor. Da diese Reihe aktueller Fachartikeln jedes Jahr aktualisiert wird, argumentieren einige Studierende, dass das Seminar "Planetenbildung" dadurch jedes Jahr anders ist, und sie fragen uns, ob sie neue Leistungspunkte erhalten können, wenn sie im nächsten Jahr teilnehmen. Die Antwort ist: Nein. Der Prüfungsausschuss erkennt zwar das Argument an, dass die Themen nicht jedes Jahr identisch sind, ist aber der Meinung, dass Studierende nur dann mehrere Seminare anerkannt bekommen können, wenn es sich um thematisch unterschiedliche Seminare handelt. Wenn Sie aber im Bachelor ein PSEM-Seminar zum Thema "Planetenentstehung" belegt haben und im Master ein MVSem-Seminar zum Thema "Planetenentstehung" angeboten wird, ist das in Ordnung, weil es sich offiziell um unterschiedliche Seminare handelt (das eine ist PSEM für Bachelor, das andere MVSem für Master). Wie bei allen Modulen gilt auch hier: Es gibt keine Regel, die Ihnen die Teilnahme verbietet. Es ist nur so, dass wir nur die Leistungspunkte eines der Seminare anerkennen können.
Nein. Es gibt keine "shortcuts". Ein PSEM/MVSEM ist eine speziell zu diesem Zweck angebotene Veranstaltung, in der Sie nicht nur selbst einen Vortrag halten, sondern auch den Vorträgen Ihrer KommilitonInnen zuhören und sich aktiv an der Diskussion beteiligen. Das genaue Thema darf nicht dasselbe sein wie Ihre bereits angefangene oder abgeschlossene Bachelor/Masterarbeit. Die Prüfungsmodalitäten können Sie im "Modulhandbuch" nachlesen.
Nein! Sie müssen sich aktiv für den Masterstudiengang bewerben. Bitte besuchen Sie diese Website und bewerben Sie sich. Bitte beachten Sie die Frist für die Bewerbung! Bitte beachten Sie auch, dass dieses Verfahren in zwei Phasen abläuft: zuerst die Bewerbung und (hoffentlich) die Zulassung, und danach die Einschreibung (für die Sie Ihre Zulassungsbescheinigung und Ihr Bachelor-Diplom benötigen).
Nein. Die Zulassung gilt nur für das Semester, für das Sie sich beworben haben. Das hat komplizierte administrative Gründe. Wenn Sie jedoch eine Zulassung haben, dann haben Sie diese auf einem offiziellen Dokument erhalten. Wenn Sie sich in einem späteren Semester erneut um eine Zulassung bewerben möchten, machen Sie einfach eine Kopie Ihres Zulassungsdokuments und fügen Sie diese Kopie Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Es ist dann sehr wahrscheinlich, dass Sie auch für dieses neue Semester zugelassen werden.
Zunächst einmal: Sie können nur dann Credits vom Bachelor in den Master "mitnehmen", wenn (a) diese Credits in der "freiwilligen Zusatzleistung" aufgeführt waren (d.h. dass sie nicht für Ihr Bachelor-Diplom "verwendet" wurden) und (b) wenn diese Vorlesungen Master-Niveau haben (bei Physikkursen). Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können diese Credits übertragen werden. Der Anrechnungsprozess selbst kann erst gestartet werden, nachdem die erste Master-Vorlesung in die Datenbank eingetragen wurde (dies ist eine rein organisatorische Frage). Sobald dies geschehen ist, können Sie (im Übungsgruppenverwaltungssystem) das Anrechnungsformular herunterladen. Dieses PDF können Sie ausdrucken, unterschreiben und zum Prüfungsamt mitbringen. Das Prüfungsamt kann dann diese Credits in Ihren Masterstudiengang übertragen. Hinweis: Wenn einige Module nicht auf dem Formular erscheinen, machen Sie sich keine Sorgen: Schreiben Sie sie selbst auf das Formular.
Viele Studierende möchten die Gelegenheit nutzen, während des Übergangs vom Bachelor zum Master an eine andere Hochschule zu wechseln. Das ist völlig in Ordnung. Aber seien Sie vorsichtig: Wenn Sie bereits in die andere Stadt ziehen und/oder sich an der anderen Hochschule immatrikulieren, bevor Sie Ihr Bachelor-Zeugnis in der Hand haben, gehen Sie ein großes Risiko ein! Am besten ist es, so zu planen, dass Sie Ihr Bachelor-Zeugnis in der Hand haben, bevor Sie sich an der neuen Hochschule immatrikulieren. Wenn das aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, dann vergewissern Sie sich unbedingt, dass Sie alle Ihre Voraussetzungen erfüllt haben (genügend Leistungspunkte in UK und Wahlpflicht, genügend Leistungspunkte allgemein, alle Ihre Pflichtmodule, Ihre Bachelorarbeit etc etc). Besprechen Sie dies mit dem Studentensekretariat, um das Risiko zu minimieren, dass etwas schief geht.
Zu jedem Vorlesungsmodul wird eine Klausur geschrieben. Wenn Sie diese Klausur nicht bestehen (oder wenn Sie aus medizinischen oder anderen plausiblen Gründen nicht an der Klausur teilnehmen können und Ihren Dozenten oder Tutor rechtzeitig informieren), können Sie eine Nachklausur schreiben. Wenn Sie diese Nachklausur nicht bestehen, erhalten Sie die Note 5,0 (Nicht bestanden), d.h. Sie haben diesen ersten Versuch nicht bestanden. Also: ein Versuch ist Klausur + Nachklausur.
Wenn Sie für die Wiederholungsprüfung krank sind (mit ärztlichem Attest), sprechen Sie bitte mit Ihrem Lehrer, ob er/sie bereit ist, eine mündliche Wiederholungsprüfung abzulegen. Wenn nicht, kommen Sie bitte in die Sprechstunde des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Sie können für dieses Modul einen zweiten Versuch unternehmen: dies wird in der Regel im nächsten Jahr sein, wenn der Kurs erneut angeboten wird. Auch dieser zweite Versuch ist Klausur+Nachklausur. Es gelten die gleichen Regeln. Wenn Sie diese beiden Prüfungen nicht bestehen, haben Sie Ihren zweiten Versuch nicht bestanden.
Wenn Sie diesen zweiten Versuch nicht bestanden haben (siehe aber unten), bedeutet dies normalerweise, dass Sie dieses Vorlesungsmodul endgültig nicht bestanden haben und dieses Modul nicht mehr belegen können. Handelt es sich bei diesem Modul um ein Pflichtmodul (z.B. eines der Module PTP*, PEP*, LA1, PAP* oder PFP* oder die Bachelorarbeit im Bachelor), bedeutet dies normalerweise, dass Ihr Physikstudium beendet ist. Aber siehe "Joker" unten.
Für diese Pflichtmodule (außer PEP1) haben Sie zwei "Joker". Sie können einen "Joker" verwenden, um ein zweimal fehlgeschlagenes Pflichtmodul ein drittes Mal zu machen (wieder Klausur + Nachklausur). Sie können nicht zwei Joker für dasselbe Modul verwenden. Wenn Sie ein Pflichtmodul mit Joker ein drittes Mal nicht bestehen (das heißt: drei Klausuren und drei Nachklausuren), wird Ihr Physikstudium abgebrochen. Siehe aber Härtefallantrag. Beachten Sie, dass für die meisten Physik-Pflichtmodule (nicht für Mathematik) gilt, dass Sie, wenn Sie einen Joker einsetzen und Ihre Joker-Klausur nicht bestanden haben, statt einer abschließenden Joker-Nachklausur eine mündliche Nachklausur mit zwei Professoren erhalten sollten (siehe Modulhandbuch Beschreibung dieser Pflichtmodule).
Die Joker-Regel gilt nicht für PEP1, denn das ist die Orientierungsprüfung. Die Orientierungsprüfung muss spätestens im 3. Semester abgelegt werden.
Im Bachelorprogramm werden alle Module benotet. Wir verstehen jedoch, dass auch diejenigen, die normalerweise hervorragende Noten haben, manchmal einen schlechten Tag haben können. Deshalb können Sie zwei Noten auswählen, die nicht berücksichtigt werden sollen.
Nein. Sobald Sie eine Prüfung bestanden haben, steht die Note fest.
Das entscheidet der Dozent. Beachten Sie, dass Sie bei einem eindeutigen Konflikt zwischen zwei Klausuren (beide Klausuren am selben Tag und zeitlich überlappend) dieses Problem vorher mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses besprechen sollten. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden.
In der Regel können Sie nur dann an der Klausur und Nachklausur teilnehmen, wenn Sie an den Übungsstunden teilnehmen (sofern es diese gibt). In der Regel müssen Sie eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen, um an der Klausur / Nachklausur teilnehmen zu dürfen. Wenn Sie diese erreichen, haben Sie die Klausurzulassung.
Dies hängt vom jeweiligen Dozenten/Obertutor ab. Bitte fragen Sie ihn/sie.
Dies hängt vom jeweiligen Dozenten/Obertutor ab. Bitte fragen Sie ihn/sie.
Das entscheidet der Dozent. Wir empfehlen aber dringend, die Übungsstunden noch einmal zu besuchen. Beachten Sie, dass der Dozent von Jahr zu Jahr wechseln kann!
Seit Oktober 2022 hat der Bachelorstudiengang Mathematik eine neue Prüfungsordnung (PO). Das bedeutet, dass sich die Reglungen für Wiederholungsprüfungen für Mathematikvorlesungen geändert haben.
Für die Mathematikvorlesungen, die zum Pflichtprogramm des Bachelorstudiengangs Physik gehören (Lineare Algebra 1 und entweder Analysis 2 + 3 oder Höhere Mathematik für Physiker 2 + 3) ändert sich für die Physikstudierenden allerdings nichts. Diese Module sind integraler Bestandteil der Physik-PO, und Physikstudenten studieren nach der Physik-PO. Das bedeutet, dass man 2 Versuche hat (jeweils eine Klausur+Nachklausur), plus eventuell einen Joker (wieder Klausur+Nachklausur).
Alle anderen Mathematikvorlesungen (die für Physikstudenten fakultativ sind) werden jedoch nach den Regeln der neuen Mathe-PO behandelt. So wird es auch bei Modulen aus anderen Fachbereichen gehandhabt: Es handelt sich um "anerkannte" Module außerhalb der Physik, so dass die Prüfungsordnung die des anderen Fachbereichs ist.
Bitte verifizieren Sie in heiCO ob all ihre Leistungen korrekt sind ("Meine Leistungen"-Kachel in heiCO). Dann verifizieren Sie, ob Ihre Leistungen am richtigen Platz in Ihrem Studiumplan sind ("Mein Studium"-Kachel in heiCO). Dann kontaktieren Sie das Prüfungssekretariat.
Sobald Sie sehen, dass Ihre Masterarbeit in heiCO gebucht wurde, überprüfen Sie bitte, ob auch alle anderen Module gebucht (und korrekt gebucht) wurden. Dann gehen Sie bitte zum Studentensekretariat.
Die Erstellung der Dokumente kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte rechnen Sie mit 4 bis 6 Wochen ab dem Datum, dass Sie Ihren Abschlussdokumenten beantragen.
Sobald Sie Ihr Zeugnis im Studentensekretariat erhalten haben, bekommen Sie auch eine "Empfangsbescheinigung". Ein Teil dieses Formulars verlangt, dass Sie Unterschriften von Ihrem Institut einholen, um zu bestätigen, dass Sie alle Bücher/Schlüssel/andere Gegenstände zurückgegeben haben. Bitte holen Sie diese Unterschriften ein, unterschreiben Sie das Formular selbst und schicken Sie es an das Studentensekretariat zurück.
In Ihrem Bachelor- oder Masterstudium gibt es einige kritische Punkte, bei denen ein Fehlschlag zum Abbruch (Scheitern) Ihres Studiums führen kann. Es ist wichtig, diese zu kennen. Hier ist eine Liste dieser "kritischen Punkte". Bitte beachten Sie aber, dass diese Liste nur ein Hinweis ist und unvollständig sein kann. Den rechtsgültigen Text finden Sie in der Prüfungsordnung für Bachelor oder Master. HINWEIS: Bitte lesen Sie auch den Abschnitt zu Klausur / Nachklausur / Versuch / Joker.
Bachelor:
Das Pflichtseminar muss natürlich auch bestanden werden, aber wenn man eines nicht besteht, kann man immer noch ein anderes wählen.
Master:
Jeder Kernkurs kann, wie jeder andere Kurs, höchstens zweimal versucht werden (jeder Versuch = Klausur + Nachklausur). Im Master gibt es keine Joker-Regel. Wenn Sie aber z.B. MKTP1 endgültig nicht bestehen, dann können Sie einfach ein anderes Kernmodul versuchen - solange Sie am Ende zwei Kernmodule bestanden haben.
Allgemein:
Bitte beachten Sie bei all diesen Regeln auch, dass Sie in Ausnahmefällen einen Härtefallantrag stellen können. Beachten Sie, dass, wenn Ihr Physikstudium endgültig nicht bestanden ist, andere Hochschulen in Deutschland Ihnen in der Regel nicht erlauben, das gleiche Studium dort wieder aufzunehmen. Das Scheitern ist also dauerhaft (zumindest in Deutschland). Natürlich können Sie dann immer noch ein anderes Studium beginnen, wenn Sie möchten.
Wenn Sie derzeit etwas anderes studieren (z. B. Mathematik oder Chemie) und im nächsten Semester zu Physik wechseln möchten, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Die Immatrikulation muss über die zentrale Studienverwaltung erfolgen. Höchstwahrscheinlich wird man Sie bitten, eine Studienzeitanrechnungsbescheinigung auszufüllen. Dieses Verfahren ist dasselbe wie das oben beschriebene.
Wenn Sie während Ihres Studiums an unserer Fakultät schwerwiegende persönliche Härten/Probleme hatten, können Sie eine Befreiung von bestimmten Regeln beantragen. Wenn Sie z. B. ernsthafte gesundheitliche Probleme hatten und deshalb eine Prüfung zweimal nicht bestanden haben und Sie keinen weiteren "Joker" zur Verfügung haben, können Sie eine dritte Chance beantragen.
Hier ist das Verfahren:
Wenn Sie eine Behinderung oder ein anderes gesundheitliches Problem haben, das Ihre Fähigkeit, Physik zu studieren und zu verstehen nicht beeinträchtigt, aber Ihre Fähigkeit, Prüfungen in der üblichen Form abzulegen erschwert, dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen sogenannten Nachteilsausgleich. Das Ziel einer solchen Maßnahme ist es, diesen Nachteil auszugleichen, um die Chancengleichheit unter den Studierenden zu gewährleisten. Solche Maßnahmen sind darauf beschränkt, einen Nachteil zu beseitigen, und sollten keinen Vorteil gegenüber KommilitonInnen schaffen.
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, müssen Sie (1) dem Prüfungsausschuss schriftlich eine Beschreibung des Nachteils vorlegen, (2) erläutern, wie dieser Ihre Fähigkeit, bestimmte Prüfungen abzulegen, beeinträchtigt (und welche Prüfungen das sind), (3) erklären, warum dieser Nachteil nichts mit Ihrer Fähigkeit, Physik zu studieren, zu tun hat (d. h. nur mit den Umständen der Prüfung), (4) erläutern, wie Sie vorschlagen, dass dieser Nachteil ausgeglichen werden kann, und schließlich (5) müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die Ihren Antrag unterstützt.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, sind Sie weiterhin selbst dafür verantwortlich, den Obertutor/Dozenten der jeweiligen Vorlesung über Ihren Nachteilsausgleich zu informieren.
Für weitere Informationen empfehlen wir die Webseite zum Thema Nachteilsausgleich der Universität Heidelberg, wo Sie viele nützliche Tipps in Richtlinien finden.
Die Codes MVxx, WPxx usw. sind nicht willkürlich; sie haben eine Bedeutung, auch wenn sie nicht immer streng eingehalten werden. Aber wenn man sie versteht, fällt es einem leichter, die Struktur der Studie zu verstehen. Für den Bachelor lauten sie:
Für den Master sind es:
Nein. Einige Module können Teilmodule enthalten (z. B. Einführung in die Astronomie WPAstro) und viele Studierende fragen sich, ob sie die Leistungspunkte eines oder zweier Teilmodule auch erhalten können, ohne die anderen Teilmodule zu belegen. Die Antwort lautet: nein. Nur wenn alle Teilmodule eines Moduls absolviert werden, kann man die Leistungspunkte erhalten. Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie ein Student einer anderen Universität sind, der ein oder zwei Semester an unserer Universität studiert (Austauschprogramm): dann können wir diese Teilmodule auf das Transcript setzen, so dass sie bei der Rückkehr an die entsendende Universität angerechnet werden können.
Ja. Insgesamt können Sie im Bachelor 100% bis zu 12 CP und im Master bis zu 8 CP Sprachkurse anrechnen lassen (also im Durchschnitt 2 CP pro Semester für die Regelstudienzeit).
Ja, gibt es hier.
Die Bachelor-Vorlesung "Einführung in die Computerphysik" ist ein bisschen ein Sonderfall. Sie ist im UK-Bereich angesiedelt, aber angesichts der starken Rolle der physikalischen Anwendungen können wir sie auch im Wahlpflichtbereich (oder Wahlbereich, was das betrifft) anerkennen. Da der Kurs ein recht hohes Niveau hat und im UK-Bereich angesiedelt ist, können auch Masterstudenten daran teilnehmen, was dann bedeutet, dass er in ihren Masteroptionen anerkannt wird. UKWR2 kann nicht in der Master-Vertiefung bzw. MVMod verwendet werden! Es gibt aber eine Übergangsfrist für die Studenten, die ihr UKWR2 im SS18 oder früher gemacht haben.
Es herrscht manchmal Verwirrung darüber, was ein "Wahlpflichtmodul" ist. Nach der offiziellen Definition gibt es die Wahlpflichtmodule Überfachliche Kompetenzen (Kapitel 2 des Modulhandbuchs Bachelor) und die Wahlpflichtmodule Physik (Kapitel 3 des Modulhandbuchs Bachelor). In der Praxis bezeichnen wir den ersten Bereich als UK-Bereich und den zweiten als Wahlpflichtbereich. Wenn wir also von Wahlpflicht sprechen, meinen wir in der Regel Wahlpflicht Physik. Im Modulhandbuch steht aber bei den Beschreibungen der UK-Module unter "Art des Moduls" "Wahlpflichtmodul". Das kann verwirrend sein. Betrachten Sie es als "Wahlpflichtmodul Überfachliche Kompetenzen", oder kurz "UK Modul". Es bedeutet nicht, dass UK-Module als Module des Wahlpflichtbereichs Physik verwendet werden können. Oder mit anderen Worten: UK Module sind nur für UK, und Wahlpflicht-Physik-Module sind nur für den Wahlpflichtbereich Physik, so wie man es intuitiv erwarten würde.